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LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05 |
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Mietwagen - Schutzbrief-, Werkstatt- und Internet-Tarif kein Normaltarif!
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05
Mietet der Geschädigte ein Fahrzeug nach dem "Unfallersatztarif" an, so sind die Kosten nur insoweit zu ersetzen, als sie tatsächlich zur Herstellung des Zustandes erforderlich sind, der ohne die Beschädigung bestehen würde (vgl. NJW 2005, 1041 mit weiteren Nachweise). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05
Der Geschädigte brauchte auch keine Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifs, die sich aus der kontroversen Diskussion und der neueren Rechtsprechung zu den "Unfallersatztarif" hätte ergeben können haben, da einen entsprechende Diskussion und insbesondere eine publizierte neueste höchstrichterliche Rechtsprechung erst nach Abschluss des Mietvertrages vorgelegen hat (vgl. BGH Urteil vom 12.10.2004 NJW 2005, 51; BGH Urteil vom 26.10.2005 NJW 2005, 135). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05
Der Geschädigte brauchte auch keine Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifs, die sich aus der kontroversen Diskussion und der neueren Rechtsprechung zu den "Unfallersatztarif" hätte ergeben können haben, da einen entsprechende Diskussion und insbesondere eine publizierte neueste höchstrichterliche Rechtsprechung erst nach Abschluss des Mietvertrages vorgelegen hat (vgl. BGH Urteil vom 12.10.2004 NJW 2005, 51; BGH Urteil vom 26.10.2005 NJW 2005, 135). - OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs
Auszug aus LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05
Eine Abzug von 3, 5 % der Mietwagengrundgebühr als Eigenersparnis erscheint angemessen und ausreichend (vgl. Versicherungsrecht 1996, 987; Versicherungsrecht 2001, 208). - OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 84/95
Mietwagenkosten; Ersparte Eigenaufwendungen; Rechnungsbetrag; Pauschalsatz
Auszug aus LG Detmold, 18.01.2006 - 10 S 93/05
Eine Abzug von 3, 5 % der Mietwagengrundgebühr als Eigenersparnis erscheint angemessen und ausreichend (vgl. Versicherungsrecht 1996, 987; Versicherungsrecht 2001, 208).
- AG Detmold, 21.04.2006 - 7 C 650/05 (10 S 93/05 LG Detmold).